Transportauftrag
- 1.Die Beförderung unterliegt dem CMR-Übereinkommen.
- 2.Der Frachtführer verfügt für die Dauer der Beförderung über eine gültige CMR-Versicherung.
- 3.Kein Umladen und keine Zuladung ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers.
- 4.Die ersten 24 Stunden Wartezeit bei Be- und Entladung sind im Preis enthalten.
- 5.Jede Verspätung ist dem Disponenten des Auftraggebers unverzüglich zu melden.