So werden die steuerfreien Spesen berechnet (Rumänien)
Für private Arbeitgeber in Rumänien sind Spesen bis zum 2,5-Fachen des für öffentliche Einrichtungen festgelegten gesetzlichen Satzes steuerfrei. Für Auslandsreisen ergibt sich der gesetzliche Satz aus dem Anhang zu HG 518/1995 (zum Beispiel 35 EUR/Tag für Deutschland, Frankreich, Italien oder Ungarn, 32 EUR/Tag für Bulgarien, Serbien oder Kroatien und 38 EUR/Tag für die Schweiz). Innerhalb Rumäniens beträgt der gesetzliche Satz 23 RON/Tag, die Obergrenze also 57,50 RON/Tag.
Die zweite Obergrenze ist die Grenze von 3 Grundgehältern: drei Grundgehälter geteilt durch die Arbeitstage des Monats, multipliziert mit der Zahl der Reisetage. Steuerfrei ist nur der niedrigere der beiden Werte. Alles, was darüber hinaus gezahlt wird, gilt als Lohneinkommen und wird versteuert.
Spesen werden pro Kalendertag gewährt, Wochenenden unterwegs zählen also mit.
Spesen, Mobilitätsleistungen oder Entsendezulage?
Seit 2022 gelten Berufskraftfahrer in Rumänien als mobile Arbeitnehmer. Für nationale und bilaterale Fahrten werden in der Regel Mobilitätsleistungen gezahlt, während der Fahrer bei Kabotage und Drittlandverkehr (Cross-Trade) als entsandter Arbeitnehmer gilt und mindestens den Mindestlohn des Aufnahmestaats erhalten muss.
Für diese Beträge gelten dieselbe 2,5-fache Obergrenze und die Grenze von 3 Grundgehältern. Klären Sie die Einordnung der einzelnen Tage mit Ihrem Steuerberater.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die steuerfreien Spesen für Deutschland 2026 (rumänischer Arbeitgeber)?
Der gesetzliche Satz für Deutschland nach HG 518/1995 beträgt 35 EUR/Tag, die steuerfreie Obergrenze für private Arbeitgeber in Rumänien also 87,50 EUR/Tag – sofern die monatliche Grenze von 3 Grundgehältern nicht überschritten wird.
Was passiert, wenn die gezahlten Spesen die Obergrenze überschreiten?
Der übersteigende Betrag ist Lohneinkommen: Darauf fallen Sozialabgaben und Einkommensteuer an, und er wird in der rumänischen Meldung D112 gesondert ausgewiesen.
Gelten die Spesen auch am Wochenende?
Ja. Sie werden für jeden Kalendertag der Reise gewährt, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Welchen Wechselkurs soll ich verwenden?
Der Rechner lädt den aktuellen Kurs der Rumänischen Nationalbank (BNR). In der Buchhaltung wird meist der BNR-Kurs vom Tag der Zahlung oder des Vorschusses verwendet; Sie können ihn manuell überschreiben.